Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.1984

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84   

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https://dejure.org/1984,2592
BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84 (https://dejure.org/1984,2592)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1984 - 2 StR 132/84 (https://dejure.org/1984,2592)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1984 - 2 StR 132/84 (https://dejure.org/1984,2592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Belehrung einer Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht - Pflicht zur Belehrung bei jeder weiteren neuen Vernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 418
  • StV 1984, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75

    Voraussetzungen der Tötung zur Verdeckung eines Betrugs - Vorliegen einer Tötung

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84
    Aus den dahingehenden Ausführungen in den Urteilen vom 29. April 1975 - 1 StR 78/75 und vom 30. März 1976 - 1 StR 63/76 - ist allerdings nicht zu ersehen, ob der jeweilige Zeuge nach der ersten Vernehmung bereits entlassen worden war.

    Das ließ die Annahme zu, daß sie - wie vermutlich auch der "nochmals vorgerufen(e)" Zeuge im Fall 1 StR 78/75 - aus dem ununterbrochen verfolgten Gang der Verhandlung die zusätzliche Befragung als bloße Fortsetzung der ersten Vernehmung und die Gültigkeit der Belehrung auch insoweit klar erkennen konnte.

  • BGH, 04.03.1954 - 4 StR 808/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84
    Dieselbe Auffassung hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 4. März 1954 - 4 StR 808/53 (= JR 1954, 229) vertreten.
  • BGH, 16.03.1976 - 1 StR 792/75

    Notwendigkeit einer erneuten Belehrung in der Hauptverhandlung über das

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84
    Der im Urteil vom 16. März 1976 - 1 StR 792/75 - entschiedene Fall weist die Besonderheit auf, daß die Schwägerin des Angeklagten "nach Abschluß ihrer Vernehmung ... bereits als Zeugin entlassen worden war, aber als Nebenklägerin anwesend blieb" und sich "am folgenden Tag lediglich auf Frage des Gerichts noch einmal - ergänzend - zur Sache erklärt(e)".
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 63/76

    Unterlassen einer Belehrung und Vereidigung eines Zeugen - Beruhen des Urteils

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84
    Aus den dahingehenden Ausführungen in den Urteilen vom 29. April 1975 - 1 StR 78/75 und vom 30. März 1976 - 1 StR 63/76 - ist allerdings nicht zu ersehen, ob der jeweilige Zeuge nach der ersten Vernehmung bereits entlassen worden war.
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84
    Möglicherweise liegt diese Überlegung auch den Ausführungen im Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76 - zugrunde, mit denen der 1. Strafsenat den Fall von der Regel (Pflicht zur erneuten Belehrung) ausnimmt, in dem der Zeuge nach seiner Entlassung "später zu nochmaliger Vernehmung - nicht nur zu ergänzenden Fragen - wieder vorgerufen" wird.
  • RG, 17.09.1885 - 2128/85

    Ist, wenn die im §. 51 St.P.O. angeordnete Belehrung über das Recht zur

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84
    Diesen Inhalt hat das Reichsgericht in RGSt 12, 403, 405 ff unter Anführung der Gesetzesmaterialien der Vorschrift entnommen.
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. die Nachweise bei BGH NStZ 1984, 418), ist eine ergänzende Befragung nicht als zur wiederholten Belehrung verpflichtende neue Vernehmung im Sinne des § 52 Abs. 3 StPO zu betrachten, wenn der Zeuge nach ununterbrochener Anwesenheit in der Hauptverhandlung wieder hervorgerufen wird und erneut aussagt.

    Anders gelagert ist der Fall, wenn der Zeuge sich nach seiner förmlichen Entlassung tatsächlich entfernt hat und zu einem Fortsetzungstermin erneut geladen wird (BGH NStZ 1984, 418).

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Darüber hätten sie - vor jeder Vernehmung - belehrt werden müssen (vgl. BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176; BGH Strafverteidiger 1984, 318).
  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Aus der Senatsentscheidung StV 1984, 318 ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 318/87

    Erneute Belehrung des Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht

    Dieses Verfahren hält der Senat in Abgrenzung zu dem vom 2. Senat in NStZ 1984, 418 [hier: IV (448) 410 b] entschiedenen Fall für zulässig.
  • BGH, 04.08.1987 - 5 StR 359/87

    Unbegründetheit einer Revision

    Diese "Besonderheit" wird auch in der von der auf S. 10 der Revisionsbegründung zitierten Entscheidung NStZ 1984, 418 hervorgehoben (Aktenzeichen nicht 2 StR 137/84 sondern 132/84), die auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 16.3.1976 (1 StR 792/75) verweist.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1632
BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83 (https://dejure.org/1984,1632)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1984 - 2 StR 634/83 (https://dejure.org/1984,1632)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1984 - 2 StR 634/83 (https://dejure.org/1984,1632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des Befangenheitsantrags

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Verstoß gegen das Waffengesetz - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs - Ablehnung eines Richters nach Beginn der Vernehmung eines Angeklagten zur Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 371
  • StV 1984, 318
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Der Senat verweist hierzu auf BGHSt 3, 40, 43 ff. [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51] Möglicherweise kommt insoweit nur Steuerhehlerei (evtl. in der Form der Gewerbsmäßigkeit) in Betracht.

    Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]).

    Bandenmäßige Aktivitäten nach Beendigung der betreffenden Tat begründen nicht die Anwendbarkeit des § 397 Abs. 2 Nr. 1 AO a.F. In diesem Zusammenhang könnten wiederum die Ausführungen in BGHSt 3, 40, 43 ff von Bedeutung sein.

  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 - (veröffentlicht in GA 1978, 278 ff) zu beachten.

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen in der Regel die Höhe der verkürzten Steuern und - für jede Steuerart - deren Berechnung im einzelnen angegeben werden (BGH GA 1978, 278 ff).

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Es darf die im Ablehnungsgesuch enthaltene Begründung nach Beschwerdegrundsätzen würdigen (BGHSt 23, 265 ff).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen den Verstößen gegen das WaffG ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 01.09.1982 - 3 StR 185/82

    Annahme mehrerer selbstständiger Taten bei Hinterziehung von Steuern

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Im Falle einer Hinterziehung verschiedener Steuerarten kann Tateinheit gegeben sein, wenn der Täter bei der Abgabe einer falschen Erklärung für eine Steuerart davon ausgeht, das Finanzamt werde sie auch für eine andere Steuerart mitheranziehen, und er dies will (BGH NStZ 1983, 29).
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
    Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Zwar war die Ablehnung nicht verspätet (vgl. BGH, Strafverteidiger 1984, 318), ihre Verwerfung als unzulässig somit nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Das gilt um so mehr, wenn - wie hier - durch Pressionen und durch den tatsächlichen Verfahrensablauf deutlich gemacht wird, daß die beteiligten Richter bemüht sind, die genannten Vorstellungen zu verwirklichen, und wenn der Verdacht besteht, der Richter habe etwas zu verschweigen, weil er sich entgegen seiner dienstlichen Verpflichtung nicht umfassend erklärt (vgl. BGH StV 1984, 318).
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH StV 1991, 49) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Zu berücksichtigten ist hierbei, dass dem Angeklagten stets eine angemessene Überlegungsfrist und die ausreichende Möglichkeit einzuräumen ist, sich mit seinem Verteidiger zu beraten (BGH NStZ 1984, 371).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Ihm ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, die Berechtigung solcher Bedenken mit dem Verteidiger zu erörtern, um die Aussichten eines Ablehnungsgesuchs abschätzen zu können (BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • OLG Köln, 26.01.1988 - Ss 650/87

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

    Der "Unverzüglichkeit" steht jedoch nicht entgegen, daß sich der Angeklagte zuvor mit seinem Verteidiger bespricht (BGH NStZ 1984, 371; Wendisch in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Ihm ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, die Berechtigung solcher Bedenken mit dem Verteidiger zu erörtern, um die Aussichten eines Ablehnungsgesuchs abschätzen zu können (BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 189/90

    Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
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